berger informationstechnologie gmbh


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Berger Informationstechnologie GmbH


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1. Allgemeines
Diese Geschäftsbedingungen (AGB) liegen allen Vereinbarungen, Lieferungen und
Leistungen der Berger Informationstechnologie GmbH auf Grund von Bestellungen über
Fernkommunikationsmittel wie E-Mail, Brief, Fax, Telefon usw. zugrunde. Sie werden durch
Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung anerkannt. Abweichende Einkaufsbedingungen
des Kunden, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns
unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Regelungen, die diese
Bedingungen abändern, ergänzen und/oder aufheben, sind nur dann gültig, wenn wir dies
schriftlich bestätigt haben.
Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte sowie sonstige Leistungsdaten und Angaben in
Prospekten, Leistungskurzbeschreibungen sowie sonstigen (Werbe-)Materialien sind
unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
Konstruktions- oder Designänderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw. auf
Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit
vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen
für den Kunden zumutbar sind.
Bei Softwareprodukten erwirbt der Besteller/ Käufer lediglich das Nutzungsrecht. Die
Lizenzbedingungen der Berger Informationstechnologie GmbH sind nach dem Öffnen der
versiegelten Verpackung bzw. bei Benutzung unversiegelter Datenträger für den Erwerber
rechtsverbindlich gültig.
Es dürfen keine Kopien von Software oder Dokumentationen angefertigt werden, sofern dies
nicht ausdrücklich gestattet ist. Jegliche Form der Veränderung oder Manipulation an der
gelieferten Software - insbesondere Dekompilierung- ist ausdrücklich untersagt.


2. Lieferung, Lieferzeit und Lieferverzug
Die Lieferzeit beginnt mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung und ist
eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware das Firmengelände der Berger
Informationstechnologie GmbH verlassen hat oder bei Versendungsmöglichkeit die
Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist. Die Lieferfrist beginnt jedoch nicht vor der
Beibringung der vom Kunden gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen,
Freigaben sowie vor Eingang einer eventuell vereinbarten Anzahlung. Die Lieferfrist ist
eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der
Liefergegenstand das Firmengelände der Berger Informationstechnologie GmbH verlassen
hat. Teillieferungen sind innerhalb der von uns angegebenen Lieferfristen zulässig, soweit sich
Nachteile für den Gebrauch daraus nicht ergeben. Bei vorzeitiger Lieferung ist deren und nicht
der ursprünglich vereinbarte Zeitpunkt maßgeblich. Richtige und rechtzeitige
Selbstbelieferung ist vorbehalten. Die Lieferfrist verlängert sich - auch innerhalb eines
Lieferverzuges - angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die wir trotz der
nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten - gleichviel ob
bei uns oder bei unseren Unterlieferanten eingetreten - zum Beispiel: Betriebsstörungen,
behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten, Verzögerungen in der Anlieferung
wesentlicher Roh- und Baustoffe. Das gleiche gilt auch im Fall von Streik und Aussperrung.
Wir müssen dem Kunden solche Hindernisse allerdings unverzüglich mitteilen. Solange der
Kunde mit einer Verbindlichkeit, beispielsweise mit einer Anzahlung oder Abschlagszahlung,
im Rückstand ist, ruht unsere Lieferpflicht.
Eine vereinbarte Lieferfrist verlängert sich entsprechend. Bei späteren Abänderungen des
Vertrages, die die Lieferfrist beeinflussen können, verlängert sich die Lieferfrist angemessen,
sofern nicht besondere Vereinbarungen hierüber getroffen werden. Bei schuldhafter
Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist ist Lieferverzug erst nach Setzen einer
angemessenen Nachfrist gegeben. Sofern Vertragsinhalt auch die Lieferung, Erstellung oder
Anpassung von Software ist, gilt eine Nachfrist dann zwischen den Parteien als angemessen
vereinbart, wenn diese mindestens 6 Wochen beträgt. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist
ist der Kunde berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder im Falle
von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Der Anspruch auf Lieferung ist in diesem Fall ausgeschlossen.


3. Preise
Alle Preise sind in Euro/€ angegeben. Falls nicht ausdrücklich als „brutto“ bezeichnet,
verstehen sich alle Preise exklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle
Preise sind freibleibend und unverbindlich. Sollte durch einen Fehler ein falscher Preis
angegeben sein, behalten wir uns vor, den korrekten Preis zu berechnen. In diesem Fall
gewähren wir ein sofortiges Rücktrittsrecht, wenn der Kunde mit der Preisänderung nicht
einverstanden sein sollte.
Unsere Preise verstehen sich zuzüglich Verpackungs- und Transportkosten.
Alle Preise sind Barpreise und ohne Abzug zahlbar. Skonto darf nur dann vom Besteller
abgezogen werden, wenn dies ausdrücklich auf der Rechnung vermerkt ist.
Kostenvoranschläge für Lieferungen und Reparaturen sind unverbindlich sofern nicht
ausdrücklich als verbindlich vereinbart.


4. Bestellung
Mit der Bestellung erklärt sich der Kunde mit den AGB einverstanden.
Der Kaufvertrag kommt mit unserer Auslieferungsbestätigung oder Lieferung der Waren
zustande.


5. Zahlung
Der Kaufpreis und die Entgelte für Nebenleistungen sind bei Übergabe des
Liefergegenstandes zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Berger
Informationstechnologie GmbH berechtigt, ab Verzugseintritt Verzugszinsen in Höhe von 4,5
% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Sowohl dem Kunden als
auch Berger Informationstechnologie GmbH bleibt es vorbehalten, im Einzelfall einen
niedrigeren bzw. einen höheren Schaden nachzuweisen. Sofern eine vereinbarte
Zahlungsbedingung einen Skontoabzug unter bestimmten Voraussetzungen vorsieht, so wird
dieser nur gewährt, wenn nicht im Zeitpunkt der Zahlung andere Forderungen aus
Lieferungen oder Leistungen unbeglichen sind.
Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind unsere Rechnungen ohne Abzug sofort
zur Zahlung fällig. Berger Informationstechnologie GmbH ist berechtigt, trotz eventuell anders
lautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen auf dessen ältere Schulden anzurechnen:
zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung.
Es wird vereinbart, dass Berger Informationstechnologie GmbH für jede Mahnung, deren
Kosten vom Käufer zu tragen ist, einen pauschalen Mahnkostenbetrag von 10,00 EURO
erheben kann.
Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder wenn Berger
Informationstechnologie GmbH andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit
des Käufers in Frage stellen, so ist Berger Informationstechnologie GmbH berechtigt, die
gesamte Restschuld fällig zu stellen. Im Übrigen ist Berger Informationstechnologie GmbH in
diesem Falle berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherungsleistungen zu verlangen.

6. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches
Sondervermögen, ist die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von
Berger Informationstechnologie GmbH nicht anerkannten Gegenansprüche des Kunden nicht
statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen.


7. Gefahrübergang, Versand und Fracht
Wird die Ware auf Wunsch des Kunden diesem zugeschickt, so geht mit ihrer Auslieferung an
unseren Versandbeauftragten, spätestens jedoch mit Verlassen des Firmengeländes die
Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den
Kunden unabhängig davon über, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die
Frachtkosten trägt. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die
Abnahme aus Gründen, die die Berger Informationstechnologie GmbH nicht zu vertreten hat,
so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden
über.
Erklärt der Kunde, er werde den Liefergegenstand nicht annehmen, so geht die Gefahr eines
zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes im
Zeitpunkt der Verweigerung auf den Kunden über.
Auf schriftlichen Antrag des Käufers können Lieferungen in seinem Namen und auf seine
Rechnung versichert werden.


8. Entgegennahme und Annahmeverzug
Nimmt der Kunde eine Lieferung oder Leistung nicht innerhalb von 14 Tagen an, so kann
Berger Informationstechnologie GmbH dem Kunden schriftlich eine Nachfrist von 10 Tagen
setzen mit der Erklärung, dass Berger Informationstechnologie GmbH nach Ablauf der
Nachfrist eine Abnahme ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist Berger
Informationstechnologie GmbH berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag
zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Sofern Berger
Informationstechnologie GmbH Schadensersatz verlangt, so beträgt dieser 15% der
vereinbarten Vergütung für die nicht entgegengenommene Lieferung oder Leistung, sofern
Berger Informationstechnologie GmbH nicht einen höheren oder der Kunde einen geringeren
Schaden nachweist. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Kunde die
Annahme ernsthaft oder endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur
Zahlung des Kaufpreises nicht im Stande ist.


9. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Zahlung vor.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur
Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Die
Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch
uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht die Bestimmungen des
Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden oder dies ausdrücklich durch uns schriftlich
erklärt wird.
Die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Kunden wird stets für Berger
Informationstechnologie GmbH vorgenommen. Werden die Liefergegenstände mit anderen,
Berger Informationstechnologie GmbH nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt
Berger Informationstechnologie GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis
des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der
Verarbeitung. Werden die Liefergegenstände mit anderen, Berger Informationstechnologie
GmbH nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt Berger
Informationstechnologie GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des
Wertes der Liefergegenstände zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Kunde
verwahrt das Miteigentum für Berger Informationstechnologie GmbH. Der Kunde darf die
Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Käufer auf unser Eigentum hinzuweisen
und Berger Informationstechnologie GmbH unverzüglich zu benachrichtigen. Die Kosten trägt
der Käufer. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug – ist
Berger Informationstechnologie GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und
gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen.
In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware liegt - soweit nicht das
Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag.


10. Gewährleistung
Berger Informationstechnologie GmbH übernimmt in der folgenden Weise die Haftung für
Mängel an den Liefergegenständen:
Während eines Zeitraumes von 12 (zwölf) Monaten nach Übernahme des
Liefergegenstandes hat der Kunde einen Anspruch auf Beseitigung von Fehlern
(Nachbesserung). Können wir einen unserer Gewährleistungspflicht unterliegenden Fehler
nicht beseitigen oder sind für den Kunden weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar, so
kann der Kunde anstelle der Nachbesserung Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages)
oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen.
Natürlicher Verschleiß ist in jedem Fall von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Wegen weitergehender Ansprüche und Rechte haftet Berger Informationstechnologie GmbH
nur in den Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist die Haftung
ausgeschlossen.
Im Falle der Softwareerstellung wird das Recht des Anwenders auf Selbstbeseitigung des
Mangels und Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen nach § 633 Abs. 3 des
Bürgerlichen Gesetzbuchs ausdrücklich ausgeschlossen. Sofern die gelieferte Ware
(Hardware oder Software) zum Zwecke der Nachbesserung oder Ersatzlieferung an Berger
Informationstechnologie GmbH zurückzugeben ist, trägt der Käufer die hierfür anfallenden
Transportkosten. Bei einem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung steht dem
Käufer ein Anspruch auf Wandelung oder Minderung zu. Für Ersatzlieferungen und
Nachbesserungsarbeiten haften wir im gleichen Umfange wie für den ursprünglichen
Liefergegenstand. Für Ersatzlieferungen beginnt die Gewährleistungsfrist neu zu laufen.
Sofern zum Vertragsinhalt gebrauchte Produkte gehören, ist hinsichtlich dieser jegliche
Gewährleistung ausgeschlossen.


11. Dienstleistungen vor Ort
Ist Berger Informationstechnologie GmbH auf Grund eines geschlossenen Vertrages zur
Installation von Software und/oder Hardware verpflichtet, so obliegt es dem
Auftraggeber/Kunden, dass die notwendigen Anforderungen an Hardware und die sonstige
Umgebung, insbesondere der Anschluss an das Computernetz einschließlich aller
Verkabelungen, vor der Installation erfüllt sind. Der Auftraggeber/Kunde trägt die
Verantwortung für die lizenzrechtliche Richtigkeit der Installation.
Berger Informationstechnologie GmbH AGB 08/2008
berger informationstechnologie gmbh
Ist Berger Informationstechnologie GmbH zur Inbetriebnahme von Hardware verpflichtet, so
muss der Auftraggeber eine geeignete Hard- und Softwareumgebung sicherstellen. Die
Einrichtung geeigneter Bildschirmarbeitsplätze, insbesondere die Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher
Bestimmungen wird von Berger Informationstechnologie GmbH weder geschuldet
noch geprüft, sondern liegt in der Verantwortung des Auftraggebers/Kunden. Während
Testbetrieben und während der Installation ist der Auftraggeber/Kunde verpflichtet, die
Anwesenheit kompetenter und geschulter Mitarbeiter sicherzustellen und andere Arbeiten mit
der Computeranlage erforderlichenfalls einzustellen.
Die Sicherung aller Daten liegt in der Verantwortung des Auftraggebers.


12. Schutz- und Urheberrechte
Der Käufer ist verpflichtet, Berger Informationstechnologie GmbH unverzüglich schriftlich zu
unterrichten, falls er Kenntnis einer Verletzung von Gewerblichen Schutz- oder
Urheberrechten durch ein von Berger Informationstechnologie GmbH geliefertes Produkt
erhält. Die Regelung solcher Ansprüche und Verteidigung des Käufers gegen Ansprüche des
Rechtsinhabers wird durch Berger Informationstechnologie GmbH geregelt, soweit die
Verletzung unmittelbar durch ein von Berger Informationstechnologie GmbH geliefertes
Produkt entstanden ist. Wir sind grundsätzlich bemüht, dem Käufer das Recht zur Benutzung
des Produktes zu verschaffen. Falls dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht
möglich ist, sind wir nach eigener Wahl berechtigt, das Produkt so abzuändern, dass das
Schutzrecht nicht verletzt wird oder das Produkt zurückzunehmen und den Kaufpreis
abzüglich einer Nutzungsentschädigung zu erstatten.
Hat der Käufer das von Berger Informationstechnologie GmbH gelieferte Produkt verändert
oder in ein System integriert, oder hat Berger Informationstechnologie GmbH auf Grund von
Anweisungen des Käufers das Produkt so gestaltet, dass hieraus Verletzungen von
Schutzgesetzen resultieren, ist der Käufer verpflichtet, Berger Informationstechnologie GmbH
gegenüber Ansprüchen des Inhabers des verletzten Rechtes zu verteidigen bzw. freizustellen.
Unsere Programme und die dazugehörenden Dokumentationen sind für eigenen Gebrauch
des Käufers, der eine nicht übertragbare Lizenz erhält, bestimmt. Ohne unsere vorherige
schriftliche Einwilligung darf der Käufer weder Programme noch Dokumentationen Dritten
zugänglich machen.
Kopien dürfen lediglich für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden,
eine Haftung oder ein Kostenersatz durch uns für solche Kopien ist ausgeschlossen.
Sofern Originale einen auf den Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser
vom Käufer auch auf Kopien anzubringen.


13. Untersuchungs- und Rügepflicht
Der Kunde wird die gelieferten Produkte einschließlich der Dokumentation innerhalb von 8
Werktagen nach Lieferung untersuchen; bei gelieferter Software insbesondere auch im
Hinblick auf die Vollständigkeit der Datenträger und Handbücher sowie der Funktionsfähigkeit
grundlegender Programmfunktionen. Mängel, die hierbei festgestellt werden oder feststellbar
sind, müssen Berger Informationstechnologie GmbH innerhalb weiterer 8 Werktage mittels
eingeschriebenen Briefs gemeldet werden. Die Mängelrüge muss eine nach Kräften zu
detaillierende Beschreibung der Mängel beinhalten. Der Kunde verpflichtet sich im Falle der
Mängelrüge hinsichtlich von Berger Informationstechnologie GmbH gelieferter Software, uns
diejenigen Daten auf unseren Wunsch hin zu überlassen, die für eine Reproduktion des
gerügten Mangels erforderlich sind. Mängel, die im Rahmen der beschriebenen
ordnungsgemäßen Untersuchung nicht feststellbar sind, müssen innerhalb von 8 Werktagen
nach Entdeckung unter Einhaltung der dargelegten Rügeanforderungen innerhalb der
Gewährleistungsfrist gerügt werden.
Bei einer Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die gelieferte Ware in Ansehung
des betreffenden Mangels als genehmigt.


14. Haftung
Für Schäden wegen Rechtsmängeln und Fehlens zugesicherter Eigenschaften haftet Berger
Informationstechnologie GmbH unbeschränkt. Die Haftung für anfängliches Unvermögen wird
auf die vereinbarte Vergütung sowie im Falle der Lieferung von Software auf solche Schäden
begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen einer Softwareüberlassung typischerweise
gerechnet werden muss. Im Übrigen haftet Berger Informationstechnologie GmbH
unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch ihrer gesetzlichen Vertreter und
leitenden Angestellten.
Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen haftet Berger Informationstechnologie
GmbH nur im Umfang der Haftung für anfängliches Unvermögen nach dem voranstehenden
Absatz.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet Berger Informationstechnologie GmbH nur, sofern eine
Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer
Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die oben genannte
Haftungsbeschränkung für anfängliches Unvermögen entsprechend heranzuziehen.
Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt,
der bei regelmäßiger und Gefahr entsprechender Anfertigung von Sicherungskopien
eingetreten wäre. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt (§ 14 ProdHG).


15. Leistungsverweigerungs-, Zurückbehaltungs- und Aufrechungsrecht
Sind Gegenansprüche des Kunden von Berger Informationstechnologie GmbH anerkannt
bzw. sind diese gerichtlich festgestellt, so kann der Kunde mit seinen Gegenansprüchen
gegenüber unseren Ansprüchen aufrechnen, bzw. seine Leistungen verweigern oder sie
zurückhalten. Liegen die Fälle der Anerkennung von Gegenansprüchen durch uns bzw. deren
gerichtliche Feststellung nicht vor, kann der Kunde wegen seiner Gegenansprüche seine
Leistung nicht verweigern oder sie zurückhalten sowie mit ihnen aufrechnen.


16. Geltung der DIN-Normen
Entstehen im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses zwischen den
Vertragsparteien Uneinigkeiten über den Inhalt EDV-technischer Begriffe und Symbole,
Qualitätserfordernisse, Formatanforderungen oder ähnlichem, gilt die Einhaltung der
jeweiligen zur Zeit des Vertragsabschlusses geltenden DIN-Normen als vereinbart. Wird eine
DIN-Norm nach Vertragsabschluß, aber vor der Fertigstellung des Programms geändert, sind
wir im Rahmen des Zumutbaren gehalten, die Anforderungen der neuen Norm zu
berücksichtigen. Wesentliche Änderungen der Programmierarbeiten sowie umfangreiche
Programmänderungen muss Berger Informationstechnologie GmbH nicht vornehmen, soweit
dies nur durch einen nicht unerheblichen zeitlichen oder finanziellen Mehraufwand zu
erreichen ist.


17. Abtretungsverbot
Ohne unsere schriftliche Zustimmung dürfen Rechte aus mit uns geschlossenen Verträgen
nicht an Dritte abgetreten werden.


18. Datenschutz
Die Berger Informationstechnologie GmbH ist berechtigt, Ihre für die Abwicklung der
Geschäftsbeziehung erforderlichen personenbezogenen Daten im Sinne des
Bundesdatenschutzgesetzes/ Teledienstdatenschutzgesetzes zu erheben, zu speichern und
zu verarbeiten. Sie können die zu Ihrer Person gespeicherten Daten unentgeltlich einsehen
oder sich zusenden lassen.

19. Kollision mit anderen Geschäftsbedingungen
Sofern der Kunde ebenfalls Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, kommt der Vertrag
auch ohne ausdrückliche Einigung über den Einbezug Allgemeiner Geschäftsbedingungen
zustande. Soweit die verschiedenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen inhaltlich
übereinstimmen, gelten diese als vereinbart. An die Stelle sich widersprechender
Einzelregelungen treten die Regelungen des dispositiven Rechts. Gleiches gilt für den Fall,
dass die Geschäftsbedingungen des Kunden Regelungen enthalten, die im Rahmen dieser
Geschäftsbedingungen nicht enthalten sind. Enthalten vorliegende Geschäftsbedingungen
Regelungen, die in den Geschäftsbedingungen des Kunden nicht enthalten sind, so gelten die
vorliegenden Geschäftsbedingungen.


20. Widerrufsbelehrung für Fernabsatzverträge
Verbraucher im Sinne von §13 BGB können ihre Bestellung (telefonisch oder per Internet)
nach Erhalt der Verbraucherinformationen und der Widerrufsbelehrung binnen einer Frist von
2 Wochen nach Eingang der ersten Lieferung widerrufen.
Nach der gesetzlichen Regelung § 312d Abs. 4 BGB besteht kein Widerrufsrecht für folgende
Produkte:
Nach Vorgaben des Kunden erstellte Einzelstücke/ Prototypen oder Komplettsysteme sowie
entsiegelte Software.
Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und sollte entweder schriftlich per Brief oder
Fax (oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger) oder durch Rücksendung der Ware
erfolgen. Bei schriftlich erklärtem Widerruf genügt zur Fristwahrung die rechtzeitige
Absendung des Widerrufs an die unten genannte Adresse. Nach Eingang des Widerrufs
besteht die Verpflichtung des Verkäufers, eventuelle Zahlungen zurück zu erstatten,
gegebenenfalls unter den gesetzlich erlaubten Abzügen. Der widerrufende Käufer ist
verpflichtet, die Ware zurückzusenden. Bei Widerruf durch Rücksendung der Ware genügt zur
Fristwahrung die Aufgabe zur Post oder Übergabe an einen anderen Transporteur.
Unternehmer im Sinne von §14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und
öffentlich-rechtliche Sondervermögen haben kein Widerrufsrecht.


21. Schriftform
Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser
Vertragsbedingungen beinhalten, sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen, sind
schriftlich niederzulegen. Werden sie von Vertretern oder Hilfspersonen von uns erklärt, sind
sie nur dann verbindlich, wenn wir hierfür unsere schriftliche Zustimmung erteilen.


22. Rechtswahl
Die Parteien vereinbaren im Hinblick auf sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem
Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.

23. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von Berger
Informationstechnologie GmbH.
Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde
Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Hauptsitz
zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.


24. Salvatorische Klausel
Sofern eine oder mehrere Bestimmung(en) dieser AGB unwirksam ist/sind, bleiben die
übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame(n) Bestimmung(en) gilt/gelten als
durch solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung(en) in
rechtwirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle
Regelungslücken.


STAND: 08/2008



Berger Informationstechnologie GmbH
Drievweg 16
46514 Schermbeck
Tel ++49 (0)2853 861140
Fax ++49 (0)2853 861142
EMail: info@knxvision.com
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer:
Dipl. Ing. Florian Berger
Registergericht: Amtsgericht Duisburg
Registernummer: HRB 17550
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz :
DE-241069663